Service
Zur Gewährleistung einer optimalen
Kühlleistung wird empfohlen, ab dem
dritten Jahr nach der Erstanmeldung
des Fahrzeugs die Klimaanlage jährlich
zu kontrollieren. Das schließt Folgendes
ein:
■ Funktions- und Drucktest
■ Funktion der Heizung
■ Dichtheitsprüfung
■ Kontrolle der Antriebsriemen
■ Ablauf von Kondensator und Verdampfer reinigen
■ Leistungskontrolle
Siehe auch:
Bremsflüssigkeit
Warnung
Bremsflüssigkeit ist giftig und ätzend.
Kontakt mit Augen, Haut,
Gewebe und lackierten Flächen
vermeiden.
Der Bremsflüssigkeitsstand muss
zwischen MIN und MAX ...
Elektrische Zusatzheizung
Quickheat ist eine elektrische Zusatzheizung
für eine automatische
schnellere Erwärmung des Fahrgastraums. ...
Motor starten
Bei Anlassen des Motors Fußbremse
betätigen. Wird die Fußbremse nicht
betätigt, leuchtet
im Instrument, im
Getriebe-Display blinkt ?N? und der
Motor kann nicht gestar ...