Service

Zur Gewährleistung einer optimalen Kühlleistung wird empfohlen, ab dem dritten Jahr nach der Erstanmeldung des Fahrzeugs die Klimaanlage jährlich zu kontrollieren. Das schließt Folgendes ein:
■ Funktions- und Drucktest
■ Funktion der Heizung
■ Dichtheitsprüfung
■ Kontrolle der Antriebsriemen
■ Ablauf von Kondensator und Verdampfer reinigen
■ Leistungskontrolle

    Siehe auch:

    Bremsflüssigkeit
    Warnung Bremsflüssigkeit ist giftig und ätzend. Kontakt mit Augen, Haut, Gewebe und lackierten Flächen vermeiden. Der Bremsflüssigkeitsstand muss zwischen MIN und MAX ...

    Elektrische Zusatzheizung
    Quickheat ist eine elektrische Zusatzheizung für eine automatische schnellere Erwärmung des Fahrgastraums. ...

    Motor starten
    Bei Anlassen des Motors Fußbremse betätigen. Wird die Fußbremse nicht betätigt, leuchtet im Instrument, im Getriebe-Display blinkt ?N? und der Motor kann nicht gestar ...