Hinterachslast

Wenn ein Anhänger montiert und das Zugfahrzeug voll beladen ist, darf bei Personenfahrzeugen die zulässige Hinterachslast (siehe Typschild oder Fahrzeugpapiere) um 45 kg und das zulässige Gesamtgewicht um 50 kg (bei Fahrzeugen mit 1.2-Motor und spezieller Hinterachskonfiguration:

30 kg) überschritten werden.

Beim Lieferwagen darf die zulässige Hinterachslast um 25 kg überschritten werden. Das zulässige Gesamtgewicht darf dabei mit nachfolgenden Motoren um folgende Werte überschritten werden:

A10XEP = 30 kg
A12XEL, A12XER, Z12XEP = 25 kg
Z13DTH, A13DTR = 40 kg
Z13DTJ, Z13DTE, A13DTE, A13DTC = 35 kg

Bei Lieferwagen mit Reifen der Größe 215/45 R 17 ist kein Anhängerbetrieb zulässig.

Wird die zulässige Hinterachslast überschritten, gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Sind im betreffenden Land niedrigere Höchstgeschwindigkeiten bei Anhängerbetrieb vorgeschrieben, sind diese einzuhalten.

    Siehe auch:

    Sicherheitsgurt ablegen
    Zum Ablegen rote Taste am Gurtschloss drücken. ...

    Allgemeine Hinweise für die Betätigung der Hecktür
    Warnung Nicht mit offener oder angelehnter Hecktür fahren, z. B. beim Transport sperriger Gegenstände, es könnten giftige Abgase, die weder zu sehen noch zu riechen sind, in ...

    Leergewicht Basismodell ohne Sonderausstattungen
    7) Mit Stopp-Start-Automatik. 7) Mit Stopp-Start-Automatik. 7) Mit Stopp-Start-Automatik. ...