Hinterachslast

Wenn ein Anhänger montiert und das Zugfahrzeug voll beladen ist, darf bei Personenfahrzeugen die zulässige Hinterachslast (siehe Typschild oder Fahrzeugpapiere) um 45 kg und das zulässige Gesamtgewicht um 50 kg (bei Fahrzeugen mit 1.2-Motor und spezieller Hinterachskonfiguration:

30 kg) überschritten werden.

Beim Lieferwagen darf die zulässige Hinterachslast um 25 kg überschritten werden. Das zulässige Gesamtgewicht darf dabei mit nachfolgenden Motoren um folgende Werte überschritten werden:

A10XEP = 30 kg
A12XEL, A12XER, Z12XEP = 25 kg
Z13DTH, A13DTR = 40 kg
Z13DTJ, Z13DTE, A13DTE, A13DTC = 35 kg

Bei Lieferwagen mit Reifen der Größe 215/45 R 17 ist kein Anhängerbetrieb zulässig.

Wird die zulässige Hinterachslast überschritten, gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Sind im betreffenden Land niedrigere Höchstgeschwindigkeiten bei Anhängerbetrieb vorgeschrieben, sind diese einzuhalten.

    Siehe auch:

    Diebstahlwarnanlage
    Systemfehler der Diebstahlwarnanlage. Störungsursache von einer Werkstatt beheben lassen. ...

    Anhebestelle für Hebebühne
    Anhebestelle für hinteren Arm der Hebeplattform am Unterboden. Anhebestelle für vorderen Arm der Hebeplattform am Unterboden. ...

    Entfeuchtung und Enteisung der Scheiben
    ■ Kühlung ein. ■ Taste drücken: Gebläse schaltet in Position A automatisch auf höchste Drehzahl, die Luftverteilung wird auf die Windschutzscheibe geri ...